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Was ist ein Notar?

Der Notar – Ihr objektiver und unparteiischer Berater mit einem umfangreichen Angebot an Rechtsdienstleistungen.

Ihr Notar hilft – sicher und zuverlässig

Der Notar ist voll ausgebildeter, erfahrener Jurist. Er verfügt über langjährige Ausbildungs- und Praxiszeiten. Kraft seines Amtes genießt er öffentlichen Glauben.

Was er bestätigt, gilt als wahr. Daher ist er berufen,

  • Verträge und Erklärungen mit besonderer Beweiskraft auszustatten
  • die Echtheit von Unterschriften zu beglaubigen
  • Zeichnungsberechtigung festzustellen
  • Haupt- und Generalversammlungen zu beurkunden
  • im Auftrag des Gerichts Verlassenschaften abzuwickeln
  • den ordnungsgemäßen Ablauf von Verlosungen, Preisausschreiben etc. zu überwachen

Familienrecht

Je sensibler ein Thema, desto wertvoller der Notar. Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.

Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?

Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da, Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.

Der Notar hat dabei zwei Funktionen:

  • Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen.f
  • Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen – etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).
Notarquadrat-Buerger-Auftrag

Im Auftrag der Bürger

Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen auf allen Rechtsgebieten. Notare verfassen für Sie Privaturkunden. Nämlich dann, wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird.

Weitere Verträge bei deren Errichtung und Abwicklung Ihr Notar gerne behilflich ist:

  • Kauf, Schenkung oder Übergabe
  • Grundbuchseingaben
  • Gesellschaftsverträge
  • Firmenbucheingaben
  • Ehe und Partnerschaft
  • Adoption
  • Scheidungsvergleich
  • Erbrecht
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Vorsorgevollmacht
  • Sachwalterschaft
  • Patientenverfügung
  • Verteidiger in Strafsachen
  • Sonstige Vertretungstätigkeiten
  • Der Notar als Parteienvertreter

Immobilien

Ihr Notar kann Sie vor unliebsamen Überraschungen schützen.

  • Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks?
  • Wer überwacht eigentlich die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
  • Wer verständigt wann das Finanzamt?
  • Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus?

Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten. Der Notar sorgt vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Damit es gar nicht erst zu Überraschungen kommt.

Beispiele aus der Praxis:

  • Wohnungsrecht oder Fruchtgenussrecht?
  • Vorsicht bei Mietverträgen
  • Vorsicht bei der Vermietung von Eigentumswohnungen
  • Vorkaufsrecht
  • Sicherung des Liegenschaftsvermögens im Familienbesitz
  • Kauf auf Leibrente sinnvoll?
  • Grundkauf mit Köpfchen
  • Belastungs- und Veräußerungsverbot

Offizielle (= öffentliche) Urkunden

Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe des Notars. Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde.

Öffentliche notarielle Urkunden können sein:

  • Notariatsakte
  • Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen
  • Notarielle Protokolle

Öffentliche Urkunden gelten als ein sicheres Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments. Sie begründen die Vermutung, dass die Urkunde von der als Aussteller bezeichneten Person stammt – das ist die „Echtheit“. Sie begründen die Vermutung über den Inhalt der Urkunde – das ist die „Richtigkeit“. Wenn der Notar eine öffentliche Urkunde aufnimmt, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.

Pflichten

Das Verfahren zur Aufnahme von Notariatsakten verpflichtet den Notar darüber hinaus zur Klärung des Sachverhalts, zur Erforschung des „wahren Willens“ der Vertragsparteien und er muss die ermittelten Ergebnisse in rechtlich wirksamer Form schriftlich niederlegen.
Der Notar hat die Parteien über den rechtlichen Sinn und die rechtlichen Folgen des Geschäfts zu belehren. In der Praxis umfasst eine solche Belehrung auch oft die wirtschaftlichen Konsequenzen des Rechtsgeschäfts.

Aus gutem Grund ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Notar bei einer Reihe von Geschäften hinzugezogen werden muss:

  • im zivilrechtlichen Bereich
  • im gesellschaftsrechtlichen Bereich
  • Vollstreckbarkeit
  • Notariatsakte können so gestaltet werden, dass sie als Exekutionstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein können: als vollstreckbarer Notariatsakt. Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne Ergebnis eines Rechtsstreits zu sein. Er ist ein kostengünstiges Mittel, einen Exekutionstitel zu schaffen.
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Schenken und Testament

Sie wissen, an WEN Sie denken wollen. Der Notar sagt Ihnen WORAN Sie denken müssen.

Erbschaft, Schenkung oder Übergabe

Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht – oft auch um das Sozialversicherungsrecht.

Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und er hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.

Auch wenn Erbschafts- und Schenkungssteuerabgeschafft wurden, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten.

So fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an. Das Schenkungsmeldegesetz beinhaltet Regelungen, die es zu beachten gilt. Ihr Notar kennt die Details und berät Sie individuell. Er erledigt die gesetzliche Meldung an das Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch auch die Steuervorschreibung.

Zentrale Testamentsregister

Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.

Unternehmensvorsorge

Damit die Zukunft Ihres Unternehmens gut geregelt ist. Und bleibt.

Wo Weichen für die Zukunft Ihres Unternehmens gestellt werden, ist der Notar am Zug. Er weiß, welche Eintragungen im Firmenbuch und Grundbuch notwendig sind, um eine Unternehmensübertragung durchzuführen.

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars.

Außerdem ist der Notar Experte im Erb- und Pflichtteilsrecht. Er kennt die steuerlichen Rahmenbedingungen.

  • Ob Sie ein Unternehmen schon lange führen oder besitzen
  • Ob Sie ein Unternehmen übergeben oder übernehmen wollen

In jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an. Und das nicht nur unmittelbar vor der Unternehmensübertragung.

Spezielles Dienstleistungspaket

Die Unternehmensvorsorge – Bei Ihrem Notar

Denn so wie Sie als Unternehmer über Ihre persönliche Vorsorge nachdenken, sollten Sie auch rechtzeitig über Ihre „Unternehmensvorsorge“ sprechen. Damit das, was Sie aufgebaut haben, in den richtigen Händen bleibt.

Was den Notar generell auszeichnet, kann für Ihr Unternehmen besonders wertvoll sein:

Er sucht nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben. Weil sie keinen Partner übervorteilen. Weil sie formal und inhaltlich einwandfrei sind. Und weil sie damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon vermeiden, bevor sie entstehen können.

Denn der Kampf um Kunden und Märkte ist zu hart, um Ihre unternehmerische Kraft im Streit um Verträge und Paragraphen zu vergeuden.

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Vorsorgevollmacht – Ein Dokument der Selbstbestimmung

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments – und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt:

Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist.

Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.

So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft muss die Beratung sein.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät. Was liegt daher näher als das Gespräch mit Ihrem Notar?

Der Notar weiß aus seiner Erfahrung, welche Fragen zu beantworten sind. Er weiß genau, welche Fragen zu stellen sind. Er weiß, wie wichtig gerade hier individuelle Antworten und maßgeschneiderte Lösungen sind.

Der Wert rechtzeitiger Vorsorge ist unschätzbar. Der Preis dafür nicht.

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht hängen von jedem einzelnen Fall ab. Sie sind aber sicher nur ein Bruchteil dessen, was nachträgliche Klärungen oder sogar Streitigkeiten vor Gericht nach sich ziehen könnten. Sprechen Sie mit Ihrem Notar, wie er Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit nicht ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos!